Neue Servicetelefonie ab dem 20.01.2023
Sie wollen lange Wartezeiten vermeiden? Dann rufen Sie uns an!
Ab dem 20.01.2023 sind wir künftig von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Sie erreichen uns weiterhin über die 07721 209 777.
Bei dringlichen Anliegen können Sie, wie gewohnt, einen Termin zur persönlichen Vorsprache online buchen.
Das Bürgergeld tritt zum 01.01.2023 in Kraft!
Ab dem 01.01.2023 wird das Bürgergeld für die Grundsicherung eingeführt. Anspruch auf das Bürgergeld hat jeder, der bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte.
Die Regelsätze sollen zum 01.01.2023 erhöht werden.
Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach erst zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt und Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können.
Weiterbildungen und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Arbeitssuchende und die zuständigen Integrationsfachkräfte vereinbaren gemeinsam einen individuellen Kooperationsplan für den Eingliederungsprozess.
Die Förderung und Unterstützungsmöglichkeiten für besonders arbeitsmarktfernen Jugendlichen und Erwachsenen sollen verbessert werden und die Nachhaltigkeit der Integration soll gewährleistet werden.
Wenn Sie schon Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter bleibt für Sie zuständig.
Die angepassten Beträge werden automatisch an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.
Alle unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Mehr Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Informationen zum Bürgergeld
Die Einführung des Bürgergeldes ist eine sehr umfangreiche Reform. Die Grundsicherung soll grundlegend weiterentwickelt werden und an die Lebensumstände der Menschen angepasst werden. Der Regierungsentwurf zum Bürgergeld ist verabschiedet, das Gesetz ist jedoch noch nicht verkündet.
Sie wollen wissen, wie der aktuelle Stand zur Einführung des Bürgergeldes ist? Sie wollen sich bereits jetzt zu den wichtigsten Änderungen, die das Bürgergeld mit sich bringen wird, erkundigen?
Dann können Sie sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informieren.
Sobald es konkrete Vorgehensweisen für das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zum Thema Bürgergeld gibt, erfahren Sie es hier auf unserer Homepage.
Bitte nehmen Sie bis dahin Abstand von konkreten Anfragen zum Bürgergeld.
Bürgergeld – geplant zum 1. Januar 2023
Ab dem 01.01.2023 wird das Bürgergeld für die Grundsicherung voraussichtlich eingeführt. Anspruch auf das Bürgergeld hat jeder, der bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte.
„Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein“ heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Der Antrag auf Bürgergeld soll einfach und digital zugänglich sein.
Wenn Sie schon Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter bleibt für Sie zuständig.
Nähere Informationen folgen.
Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis bietet neuen digitalen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) an
Antrag auf ALG II jetzt auch online – Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis können auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ihren Antrag nun auch online stellen.
Kundinnen und Kunden haben ab sofort die Möglichkeit den Antrag auf ALG II online auszufüllen, ihre Angaben zwischenzuspeichern und anschließend zeit- und ortsunabhängig digital und papierlos an das Jobcenter zu übermitteln.
Außerdem steht den Kundinnen und Kunden das Online-Arbeitsmarktprofil zur Verfügung. In diesem können bequem die ersten Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation getätigt werden. Somit können sich sowohl die Kundinnen und Kunden, als auch die Integrationsfachkräfte optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.
Diese und weitere Online-Angebote erreichen Sie im Internet unter jobcenter.digital.
Unterstützung in der Krise: Einmalzahlung in der Grundsicherung für Juli 2022
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden.
Pressemitteilung Nr. 29/2022 – 02. Juni 2022
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine – Zuständigkeitswechel zum 01.06.2022
Bis zum 31. Mai 2022 galt für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine die Gesetzesgrundlage nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nachfolgend wird die Betreuung von den zuständigen Jobcentern übernommen.
Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ab dem 1. Juni 2022 ist ab sofort möglich.
Ukrainische Leistungsberechtigte nach dem SGB II werden für die Sicherung des Lebensunterhalts finanziell unterstützt. Dazu können Wohnkosten (Kosten für Unterkunft und Heizung) übernommen werden.
Voraussetzung dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 oder Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 5 AufenthG.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird beim Bezug von Leistungen unsererseits gewährleistet. Dafür benötigen wir die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse.
Die Auszahlung der Leistungen erfolgt monatlich im Voraus. Eröffnen Sie hierfür ein Girokonto und teilen Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung mit.
Die Broschüre „Einfach erklärt“ ist in Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch im Internet abrufbar. Sie enthält die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Weitere Vordrucke des Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis finden Sie hier.
Wir bieten außerdem neben der Beratung für den Arbeitsmarkt, Unterstützung bei Förder- und Qualifizierungsangeboten. Darunter Sprach- und Integrationskurse, sowie Weiterbildungen. Diese Angebote werden mit den von uns bereitgestellten Integrationsfachkräften im Rahmen der Arbeitsvermittlung thematisiert.
Ukrainehilfe
Der Schwarzwald-Baar-Kreis unterstützt die Menschen aus der Ukraine mit verschiedenen Hilfsangeboten. Zudem spielt die Bundesagentur für Arbeit auch im Kontext der geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine zunehmend wichtigere Rolle.
Um zum einen Helferkreise und die Geflüchteten sowie zum anderen die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte in Ihren Häusern zu unterstützen, wurden auf der Portalseite www.arbeitsagentur.de/ukraine die ersten wichtigen Informationen und wichtige Verlinkungen zu weiterführenden Seiten zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Selbstinformation sind zum Dienstleistungsangebot der BA sinnvolle, niedrigschwellige Erstinformationen in Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch hinterlegt.
Die neue Landing-Page „Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“ finden Sie unter dem folgenden Link.
Außerdem können Sie auch Information zu den Unterstützungsangeboten auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis abrufen.
Hier gelangen Sie zur entsprechenden Seite.
Unsere neue Webapp „Jobcenter SBK mobil“
Kundinnen und Kunden haben jetzt die Möglichkeit sich über die Leistungen des Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zu informieren, online einen Termin zu buchen und Unterlagen schnell und einfach hochzuladen.
Unser Ziel ist es, die Digitalisierung für alle Kundinnen und Kunden unkompliziert zu gestalten und die Zufriedenheit aller zu steigern. Dieser Prozess wird kontinuierlich ausgebaut und verbessert.
Sie können die Webapp unter folgendem Link aufrufen, oder den unten abgebildeten QR-Code scannen und sich die App einfach auf Ihr mobiles Endgerät runterladen. Hierbei kann es zwischen den jeweiligen Betriebssystemen Ihrer digitalen Endgeräte Unterschiede in der Handhabung geben. Sie gelangen hier zur Anleitung zum Download.
Ausgezeichnetes Familienbewusstsein: Zertifikat zum audit berufundfamilie erteilt bekommen
Das Jobcenter Schwarzwald-Baar- Kreis erhielt erstmals für die strategische Gestaltung seiner familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik das Zertifikat zum audit berufundfamilie/. Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarkeitspolitik gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH erteilt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des dazugehörigen Auditierungsprozesses, in dem der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten/ familiengerechten Maßnahmen ermittelt und das betriebsindividuelle Potenzial systematisch entwickelt wurde.
Im Rahmen der Auditierung wurden nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese gilt es nun während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit bedarfsgerecht zu realisieren. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Neue Funktionen bei Jobcenter.Digital
Seit dem 19. November können Sie mit einem Klick wichtige Dokumente an Postfachnachrichten anhängen und so direkt an uns übermitteln. Die Funktion zum Hochladen und Versenden von Dokumenten kann in Ihrem Postfachservice unter jobcenter.digital genutzt werden.
Sie haben den Postfachservice bisher noch nicht genutzt? Kein Problem. Melden Sie sich einfach mit Ihren Benutzerdaten unter jobcenter.digital an oder registrieren Sie sich mit nur wenigen Klicks.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
Unser aktuelles Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ist nun veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.
NEU !!! – Jugendberufsagentur (JUBA) Schwarzwald-Baar-Kreis
Soll ich weiter zur Schule gehen, studieren oder doch eine Ausbildung machen? Oder eigentlich weiß ich noch gar nicht, wie es weiter gehen soll … Wenn auch du dir diese Fragen stellst, bist du bei der Jugendberufsagentur (JUBA) Schwarzwald-Baar-Kreis genau richtig. Weitere Informationen erhältst du hier.
Ausbildungsplatzsuche – jetzt einfach und unkompliziert!!
Du bist noch auf der Suche nach einer Ausbildungsplatz? Die Wissens Werkstatt Schwarzwald-Baar bietet nun Online-Meetings an, indem sich verschiedene Unternehmen vorstellen. Vielleicht ist ja auch was passendes für dich dabei? Nähere Informationen erhältst du hier.
Kostenübernahme für digitaler Endgeräte für Schüler und Schülerinnen
Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes findet derzeit Schulunterricht nahezu ausschließlich digital statt. Um die Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten, ist ein digitales Endgerät für jede Schülerin und jeden Schüler erforderlich. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern auf öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) angewiesen sind.
Falls Schülerinnen und Schülern oder ihre Eltern vom Jobcenter Leistungen beziehen und von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte zur notwendigen Teilnahme am Unterricht nicht zur Verfügung gestellt werden, kann der Bedarf durch Antrag geltend gemacht werden.
Die Kostenübernahme ist rückwirkend ab 1. Januar 2021 möglich. Somit können ab diesem Datum nachgewiesene Aufwendungen bei Notwendigkeit auch nachträglich noch anerkannt werden.
Kosten können auch übernommen werden, wenn Endgeräte zwar im Haushalt vorhanden sind, aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden können (z. B. weil das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern das Gerät dauerhaft im Homeoffice nutzen). Beim Drucker ist aber davon auszugehen, dass ein leistungsfähiges Gerät je Haushalt ausreichend ist.
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berechtigt, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Hinweise zur Antragstellung:
Ein gesonderter Antrag ist beim Jobcenter einzureichen. Drucken Sie bitte den Antrag aus und lassen Sie sich von Ihrer Schule den Bedarf für das digitale Endgerät bestätigen. Fügen Sie dem Antrag bitte auch Nachweise über die entstehenden Kosten bei.
Verteilung von FFP2-Masken an Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II
Am 28.01.2021 wurde beschlossen, dass Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II jeweils zehn FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungsempfänger erhalten ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse und können dann die Masken mit dem Personalausweis in der Apotheke abholen.