Ukrainehilfe
Der Schwarzwald-Baar-Kreis unterstützt die Menschen aus der Ukraine mit verschiedenen Hilfsangeboten. Zudem spielt die Bundesagentur für Arbeit auch im Kontext der geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine zunehmend wichtigere Rolle.
Um zum einen Helferkreise und die Geflüchteten sowie zum anderen die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte in Ihren Häusern zu unterstützen, wurden auf der Portalseite www.arbeitsagentur.de/ukraine die ersten wichtigen Informationen und wichtige Verlinkungen zu weiterführenden Seiten zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Selbstinformation sind zum Dienstleistungsangebot der BA sinnvolle, niedrigschwellige Erstinformationen in Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch hinterlegt.
Die neue Landing-Page „Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“ finden Sie unter dem folgenden Link.
Außerdem können Sie auch Information zu den Unterstützungsangeboten auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis abrufen.
Hier gelangen Sie zur entsprechenden Seite.
Für die Organisation und Unterstützung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wurde in der Zentralen Aufnahmestelle eine Registrierstraße arrangiert, in der die wichtigsten Behörden zusammenarbeiten und Abläufe damit erleichtert werden.
Die Zentrale Aufnahmestelle befindet sich in der Sporthalle der Albert-Schweizer-Schule, An der Schelmengaß 3 in 78048 Villingen-Schwenningen.
Sie ist täglich von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld II erhalten Sie vor Ort.
Die Broschüre „Einfach erklärt“ ist in Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch im Internet abrufbar. Sie enthält die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Weitere Vordrucke des Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis finden Sie hier.
Unsere neue Webapp „Jobcenter SBK mobil“
Kundinnen und Kunden haben jetzt die Möglichkeit sich über die Leistungen des Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zu informieren, online einen Termin zu buchen und Unterlagen schnell und einfach hochzuladen.
Unser Ziel ist es, die Digitalisierung für alle Kundinnen und Kunden unkompliziert zu gestalten und die Zufriedenheit aller zu steigern. Dieser Prozess wird kontinuierlich ausgebaut und verbessert.
Sie können die Webapp unter folgendem Link aufrufen, oder den unten abgebildeten QR-Code scannen und sich die App einfach auf Ihr mobiles Endgerät runterladen. Hierbei kann es zwischen den jeweiligen Betriebssystemen Ihrer digitalen Endgeräte Unterschiede in der Handhabung geben. Sie gelangen hier zur Anleitung zum Download.
Ausgezeichnetes Familienbewusstsein: Zertifikat zum audit berufundfamilie erteilt bekommen
Das Jobcenter Schwarzwald-Baar- Kreis erhielt erstmals für die strategische Gestaltung seiner familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik das Zertifikat zum audit berufundfamilie/. Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarkeitspolitik gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH erteilt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des dazugehörigen Auditierungsprozesses, in dem der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten/ familiengerechten Maßnahmen ermittelt und das betriebsindividuelle Potenzial systematisch entwickelt wurde.
Im Rahmen der Auditierung wurden nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese gilt es nun während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit bedarfsgerecht zu realisieren. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Neue Funktionen bei Jobcenter.Digital
Seit dem 19. November können Sie mit einem Klick wichtige Dokumente an Postfachnachrichten anhängen und so direkt an uns übermitteln. Die Funktion zum Hochladen und Versenden von Dokumenten kann in Ihrem Postfachservice unter jobcenter.digital genutzt werden.
Sie haben den Postfachservice bisher noch nicht genutzt? Kein Problem. Melden Sie sich einfach mit Ihren Benutzerdaten unter jobcenter.digital an oder registrieren Sie sich mit nur wenigen Klicks.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
Unser aktuelles Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ist nun veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.
NEU !!! – Jugendberufsagentur (JUBA) Schwarzwald-Baar-Kreis
Soll ich weiter zur Schule gehen, studieren oder doch eine Ausbildung machen? Oder eigentlich weiß ich noch gar nicht, wie es weiter gehen soll … Wenn auch du dir diese Fragen stellst, bist du bei der Jugendberufsagentur (JUBA) Schwarzwald-Baar-Kreis genau richtig. Weitere Informationen erhältst du hier.
Ausbildungsplatzsuche – jetzt einfach und unkompliziert!!
Du bist noch auf der Suche nach einer Ausbildungsplatz? Die Wissens Werkstatt Schwarzwald-Baar bietet nun Online-Meetings an, indem sich verschiedene Unternehmen vorstellen. Vielleicht ist ja auch was passendes für dich dabei? Nähere Informationen erhältst du hier.
Kostenübernahme für digitaler Endgeräte für Schüler und Schülerinnen
Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes findet derzeit Schulunterricht nahezu ausschließlich digital statt. Um die Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten, ist ein digitales Endgerät für jede Schülerin und jeden Schüler erforderlich. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern auf öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) angewiesen sind.
Falls Schülerinnen und Schülern oder ihre Eltern vom Jobcenter Leistungen beziehen und von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte zur notwendigen Teilnahme am Unterricht nicht zur Verfügung gestellt werden, kann der Bedarf durch Antrag geltend gemacht werden.
Die Kostenübernahme ist rückwirkend ab 1. Januar 2021 möglich. Somit können ab diesem Datum nachgewiesene Aufwendungen bei Notwendigkeit auch nachträglich noch anerkannt werden.
Kosten können auch übernommen werden, wenn Endgeräte zwar im Haushalt vorhanden sind, aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden können (z. B. weil das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern das Gerät dauerhaft im Homeoffice nutzen). Beim Drucker ist aber davon auszugehen, dass ein leistungsfähiges Gerät je Haushalt ausreichend ist.
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berechtigt, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Hinweise zur Antragstellung:
Ein gesonderter Antrag ist beim Jobcenter einzureichen. Drucken Sie bitte den Antrag aus und lassen Sie sich von Ihrer Schule den Bedarf für das digitale Endgerät bestätigen. Fügen Sie dem Antrag bitte auch Nachweise über die entstehenden Kosten bei.
Verteilung von FFP2-Masken an Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II
Am 28.01.2021 wurde beschlossen, dass Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II jeweils zehn FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungsempfänger erhalten ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse und können dann die Masken mit dem Personalausweis in der Apotheke abholen.