Ab dem 01.01.2023 wird das Bürgergeld für die Grundsicherung voraussichtlich eingeführt. Anspruch auf das Bürgergeld hat jeder, der bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte.
„Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein“ heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Der Antrag auf Bürgergeld soll einfach und digital zugänglich sein.
Wenn Sie schon Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter bleibt für Sie zuständig.
Nähere Informationen folgen.