Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit die Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters über ein Praktikum abzuklären. Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter können in dieser Zeit auch gezielt Kenntnisse vermittelt werden. Das Praktikum darf höchstens vier Wochen dauern. Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis weiter gezahlt, Fahrkosten werden durch das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis erstattet.
Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiter/innen des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis ist immer vor Beginn des Praktikums notwendig. Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns dann bitte eine kurze E-Mail.