{"id":4054,"date":"2021-04-07T10:39:52","date_gmt":"2021-04-07T08:39:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/service\/definitions\/"},"modified":"2024-04-09T14:36:21","modified_gmt":"2024-04-09T12:36:21","slug":"definitions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/service\/definitions\/","title":{"rendered":"D\u00e9finitions"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-kcnen8rp-f00f6402e077c00659cb09ced7a9d252\">\n.avia-section.av-kcnen8rp-f00f6402e077c00659cb09ced7a9d252{\nbackground-color:#235d9f;\nbackground-image:unset;\nmargin-top:40px;\nmargin-bottom:0px;\n}\n<\/style>\n<div id='av_section_1'  class='avia-section av-kcnen8rp-f00f6402e077c00659cb09ced7a9d252 main_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-0  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first  avia-bg-style-scroll av-minimum-height av-minimum-height-custom av-height-custom  container_wrap fullsize'   data-av_minimum_height_px='100'><div class='container av-section-cont-open' style='height:100px'><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-4054'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-8je0z-57acc807bc4d321947bea2f6cd15eac1\">\n.flex_column.av-8je0z-57acc807bc4d321947bea2f6cd15eac1{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-8je0z-57acc807bc4d321947bea2f6cd15eac1 av_one_full  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-ke8n0x3b-60317c121b28b8cfbbbdbc5160675c83\">\n#top .av-special-heading.av-ke8n0x3b-60317c121b28b8cfbbbdbc5160675c83{\npadding-bottom:10px;\ncolor:#ffffff;\n}\nbody .av-special-heading.av-ke8n0x3b-60317c121b28b8cfbbbdbc5160675c83 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-ke8n0x3b-60317c121b28b8cfbbbdbc5160675c83 .special-heading-inner-border{\nborder-color:#ffffff;\n}\n.av-special-heading.av-ke8n0x3b-60317c121b28b8cfbbbdbc5160675c83 .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-ke8n0x3b-60317c121b28b8cfbbbdbc5160675c83 av-special-heading-h1 custom-color-heading  avia-builder-el-2  avia-builder-el-no-sibling '><h1 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >D\u00e9finitions<\/h1><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><\/div>\n<\/div><\/div><\/main><!-- close content main element --><\/div><\/div><div id='after_section_1'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-4054'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<section  class='av_textblock_section av-ke8n4w24-0f2ea70ec35aadac33a63f14feff0be0 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><div id=\"cc-matrix-1763978454\">\n<div id=\"cc-m-6950163154\" class=\"j-module n j-text \">\n<p><strong>Antrag:<\/strong>\u00a0F\u00fcr Leistungen zu Ihrer Grundsicherung m\u00fcssen Sie einen Antrag stellen. Diese Leistungen werden grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Zeiten vor der Antragstellung ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb so schnell wie m\u00f6glich beim Jobcenter. Sie k\u00f6nnen Ihren Antrag formlos, also schriftlich, telefonisch oder auch pers\u00f6nlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen m\u00fcssen Sie aber in jedem Fall noch nachreichen.<\/p>\n<p><strong>Arbeitsunf\u00e4higkeit:<\/strong> Bei Arbeitsunf\u00e4higkeit behalten Sie den Schutz in der Sozialversicherung und erhalten Leistungen in H\u00f6he des bisher gezahlten B\u00fcrgergeldes. Wenn Sie nach der Antragstellung oder w\u00e4hrend des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung arbeitsunf\u00e4hig krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitsunf\u00e4higkeit unverz\u00fcglich anzuzeigen und eine \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber die Arbeitsunf\u00e4higkeit und deren voraussichtliche Dauer beizuf\u00fcgen. Dauert die Arbeitsunf\u00e4higkeit l\u00e4nger als zun\u00e4chst vom Arzt bescheinigt, m\u00fcssen Sie dies durch eine weitere \u00e4rztliche Bescheinigung nachweisen. Wenn Sie wieder arbeitsf\u00e4hig sind, teilen Sie dies bitte ebenfalls sofort mit.<\/p>\n<p><strong>Auszahlung:<\/strong>\u00a0Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden f\u00fcr jeden Monat der Hilfebed\u00fcrftigkeit im Voraus gezahlt. Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht f\u00fcr einen vollen Monat zu, werden bei Teilmonaten zu Beginn und beim Wegfall des Leistungsanspruchs f\u00fcr jeden Tag 1\/30 der monatlichen Leistung gezahlt. Das Jobcenter stellt zudem sicher, dass Sie am ersten Arbeitstag des laufenden Monats \u00fcber den Zahlungsbetrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Auf m\u00f6gliche Verz\u00f6gerungen wie zum Beispiel versp\u00e4tete Gutschrift auf Ihrem Konto oder versp\u00e4tete Zustellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung hat das Jobcenter aber keinen Einfluss. Wann Sie voraussichtlich die erste \u00dcberweisung erwarten k\u00f6nnen, h\u00e4ngt auch davon ab, wann Sie die Antragsunterlagen abgeben. Der Antrag wird so rasch wie m\u00f6glich bearbeitet, jedoch ist eine gewisse Zeit notwendig. Geben Sie deshalb Ihren Antrag und die zugeh\u00f6rigen Unterlagen so fr\u00fch wie m\u00f6glich und vollst\u00e4ndig ab. Erst dann kann mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen werden.<\/p>\n<p><strong>Bedarfsgemeinschaft:<\/strong> Die Bedarfsgemeinschaft kann in der Regel mit der Familie gleichgesetzt werden.<br \/>\nZu ihr geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>die erwerbsf\u00e4higen Leistungsberechtigten,<\/li>\n<li>die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsf\u00e4higen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,<\/li>\n<li>als Partnerin oder Partner der erwerbsf\u00e4higen Leistungsberechtigten \u2013 die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, \u2013 die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, \u2013 eine Person, die mit der erwerbsf\u00e4higen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verst\u00e4ndiger W\u00fcrdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung f\u00fcreinander zu tragen und f\u00fcreinander einzustehen.<\/li>\n<li>die dem Haushalt angeh\u00f6renden unverheirateten Kinder unter 25 Jahre<\/li>\n<li>der unter 1. \u2013 3. genannten Personen. Unter 25j\u00e4hrige Kinder geh\u00f6ren nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch eigenes Einkommen decken k\u00f6nnen oder wenn sie selbst ein Kind haben. In diesen F\u00e4llen bilden sie zusammen mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sind die Eltern nicht erwerbsf\u00e4hig, bilden sie trotzdem mit ihren unter 25j\u00e4hrigenKindern eine Bedarfsgemeinschaft, wenn mindestens ein Kind erwerbsf\u00e4hig ist \u2013 also mindestens 15 Jahre alt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><a title=\"Bildung und Teilhabe\" href=\"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/arbeitsuchende\/geldleistungen\/bildung-und-teilhabe\/\">Bildung und Teilhabe<\/a><\/strong><\/p>\n<p><a title=\"Datenschutz\" href=\"\/datenschutzuebersicht\/\"><strong>Datenschutz<\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong>Einkommen:<\/strong> B\u00fcrgergeld wird nur an den gezahlt, der seinen eigenen Lebensunterhalt und den der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angeh\u00f6rigen aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend sichern kann. Deshalb werden vor allem Einkommen und Verm\u00f6gen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen ber\u00fccksichtigt. Deshalb werden im Antrag sowie der Einkommenserkl\u00e4rung und Verdienstbescheinigung auch die Einkommensverh\u00e4ltnisse der im Haushalt lebenden weiteren Personen erfragt. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft geh\u00f6rt, k\u00f6nnen Sie unter dem Eintrag zum Begriff \u201cBedarfsgemeinschaft\u201d nachlesen.<\/p>\n<p>Zum Einkommen geh\u00f6ren beispielsweise Einnahmen aus:<\/p>\n<ul>\n<li>einer nicht selbst\u00e4ndigen oder selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit,<\/li>\n<li>Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld,<\/li>\n<li>Kapital- und Zinsertr\u00e4ge oder<\/li>\n<li>Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten und Einnahmen aus Aktienbesitz.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erwerbsf\u00e4hig:<\/strong>\u00a0Erwerbsf\u00e4hig ist, wer mindestens 15 Jahre, aber noch keine 65 Jahre alt ist und unter den \u00fcblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden t\u00e4glich erwerbst\u00e4tig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist. Sie gelten weiterhin als erwerbsf\u00e4hig, auch wenn Ihnen vor\u00fcbergehend eine Erwerbsf\u00e4higkeit nicht zugemutet werden kann \u2013 zum Beispiel wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder weil Sie noch zur Schule gehen.<\/p>\n<p><strong>GEZ Geb\u00fchrenbefreiung:<\/strong> Der neue Rundfunkbeitrag ist solidarisch ausgestaltet, denn wer einkommensabh\u00e4ngig bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Beitrag befreien lassen: Wer zum Beispiel B\u00fcrgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAf\u00f6G erh\u00e4lt, kann mit dem Nachweis der betreffenden Beh\u00f6rde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.<\/p>\n<p><strong>Hilfebed\u00fcrftig:<\/strong>\u00a0Sie sind hilfebed\u00fcrftig, wenn Sie Ihren eigenen Unterhaltsbedarf, Ihre Eingliederung in Arbeit und den Unterhaltsbedarf der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kr\u00e4ften und Mitteln sichern k\u00f6nnen. Vorausgesetzt wird, dass Sie Ihre Arbeitskraft einsetzen, eine zumutbare Arbeit aufnehmen, eigenes Einkommen und Verm\u00f6gen und das Einkommen und Verm\u00f6gen des Partners nutzen und vorrangige Anspr\u00fcche auf Sozialleistungen und Anspr\u00fcche auf Unterhaltsleistungen geltend machen.<\/p>\n<p><strong>Kooperationsplan: <\/strong>Im Kooperationsplan legen Sie mit Ihrem pers\u00f6nlichen Ansprechpartner vom Jobcenter fest, welche Ziele Sie f\u00fcr die Eingliederung in Arbeit verfolgen und wie das Jobcenter Sie dabei unterst\u00fctzen kann. Der Kooperationsplan ist freiwillig und wird alle sechs Monate mit Ihnen abgestimmt.<\/p>\n<p><strong>Kranken- und Pflegeversicherung:<\/strong> W\u00e4hrend des Bezuges von B\u00fcrgergeld sind Sie grunds\u00e4tzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, falls keine Versicherung im Rahmen einer Familienversicherung m\u00f6glich ist. Die pauschalierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge zahlt das Jobcenter in der gesetzlich vorgesehenen H\u00f6he. Das Jobcenter meldet Sie grunds\u00e4tzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Bezug kranken- und pflegeversichert waren. Bitte beachten Sie: In Sonderf\u00e4llen kann es Abweichungen zu den o.g. Ausf\u00fchrungen geben.<\/p>\n<p><strong>Krankenversicherungsbeginn:<\/strong>\u00a0Das Jobcenter versichert Sie erst dann, wenn die beantragte Leistung auch bewilligt worden ist. Die Versicherung beginnt grunds\u00e4tzlich r\u00fcckwirkend mit dem ersten Tag, f\u00fcr den Sie Leistungen erhalten. Sie sollten dies besonders beachten, wenn Sie Ihren Antrag erst verz\u00f6gert abgeben k\u00f6nnen oder wenn die Bearbeitung Ihres Antrages l\u00e4nger dauert. Falls Sie in dieser Zeit Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen m\u00fcssen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse eine Vereinbarung \u00fcber einen vorl\u00e4ufigen Versicherungsschutz f\u00fcr sich und Ihre Angeh\u00f6rigen treffen. Bei unrechtm\u00e4\u00dfigem Leistungsbezug m\u00fcssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihrem Jobcenter au\u00dfer den \u00fcberzahlten Leistungen auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge ersetzen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Leistungen:<\/strong>\u00a0Als Leistungen der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende gibt es Sachleistungen, Dienstleistungen wie Information, Beratung und Unterst\u00fctzung durch einen Ansprechpartner im Jobcenter und Geldleistungen, die den erwerbsf\u00e4higen Hilfebed\u00fcrftigen in Arbeit eingliedern und seinen Lebensunterhalt inklusive der in seiner Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sichern sollen.<\/p>\n<p><strong>Leistungsdauer:\u00a0<\/strong>B\u00fcrgergeld wird zeitlich unbegrenzt geleistet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen wie die Hilfebed\u00fcrftigkeit dauerhaft gegeben sind. Um diese Hilfebed\u00fcrftigkeit \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, werden die Leistungen aber nur f\u00fcr jeweils sechs Monate bewilligt. Sollte schon bei Abgabe des Antrags auf B\u00fcrgergeld erkennbar sein, dass die Hilfebed\u00fcrftigkeit nur von kurzer Dauer ist, wird der Bewilligungszeitraum entsprechend verk\u00fcrzt.<\/p>\n<p><strong>Leistungsmissbrauch:\u00a0<\/strong>Leistungsmissbrauch wird unter anderem mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung \u2013 auch in \u00fcbergreifender Zusammenarbeit mit anderen Beh\u00f6rden und Jobcentern \u2013 aufgedeckt, mit Nachdruck verfolgt und geahndet, um die Gemeinschaft der Steuerzahler zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>Mehrbedarfe:\u00a0<\/strong>Der Begriff Mehrbedarfe steht f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kosten, die nicht durch die so genannte Regelleistung abgedeckt sind. Diese Kosten k\u00f6nnen in Form von Pauschalbetr\u00e4gen unter bestimmten Voraussetzungen \u00fcbernommen werden \u2013 beispielsweise f\u00fcr werdende M\u00fctter ab der 13. Schwangerschaftswoche, f\u00fcr Alleinerziehende abh\u00e4ngig vom Alter und der Anzahl der Kinder, f\u00fcr behinderte Menschen oder f\u00fcr eine spezielle Ern\u00e4hrung, wenn eine kostenaufw\u00e4ndigere Ern\u00e4hrung aus medizinischen Gr\u00fcnden nachweislich erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>Meldepflicht:\u00a0<\/strong>W\u00e4hrend der Zeit, f\u00fcr die Sie Leistungen der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende beanspruchen, sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrem Jobcenter pers\u00f6nlich zu melden und gegebenenfalls zu einer \u00e4rztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, falls Sie dazu aufgefordert werden. Eine solche Aufforderung kann auch der Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie zur Pr\u00fcfung der Leistungsvoraussetzungen, also der Hilfebed\u00fcrftigkeit, dienen. Das Jobcenter kann bestimmen, dass die Meldeaufforderung bei einer Erkrankung auf den ersten Tag der Arbeitsf\u00e4higkeit fortwirkt. Dann sind Sie verpflichtet, sich am ersten Tag der Arbeitsf\u00e4higkeit pers\u00f6nlich zu melden. Auch w\u00e4hrend eines Widerspruchs oder Klageverfahrens gilt diese Meldepflicht f\u00fcr die Zeit, f\u00fcr die Sie Leistungen beantragen oder beantragt haben. Falls Sie verhindert sind, unterrichten Sie bitte sofort Ihr Jobcenter und geben Sie auch den Grund an, damit keine Sanktionen eintreten.<\/p>\n<p><strong>Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten:\u00a0<\/strong>Um Ihren Leistungsanspruch pr\u00fcfen und feststellen zu k\u00f6nnen, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Sie m\u00fcssen alle Tatsachen angeben, die f\u00fcr die Leistung bedeutsam sind und im Antragsbogen abgefragt werden. Sind Ausk\u00fcnfte dritter Personen erforderlich, m\u00fcssen Sie der Auskunftserteilung durch diese Personen zustimmen. Werden Beweismittel wie Urkunden oder Nachweise ben\u00f6tigt, so m\u00fcssen Sie diese benennen oder selbst vorlegen. Dar\u00fcber hinaus sind Sie verpflichtet, unverz\u00fcglich und unaufgefordert alle \u00c4nderungen mitzuteilen, die sich sp\u00e4ter zu den von Ihnen gemachten Angaben ergeben. Nur so k\u00f6nnen Leistungen in korrekter H\u00f6he gezahlt oder \u00dcberzahlungen vermieden werden. Dies gilt auch, wenn \u00c4nderungen eintreten, die sich r\u00fcckwirkend auf die Leistung auswirken k\u00f6nnen, zum Beispiel die r\u00fcckwirkende Bewilligung einer Rente.<\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen sofort mitteilen, wenn Sie eine berufliche T\u00e4tigkeit aufnehmen \u2013 auch als Selbst\u00e4ndiger oder mithelfender Familienangeh\u00f6riger. Verlassen Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen anderer, Ihre Besch\u00e4ftigungsaufnahme anzuzeigen. Hierzu sind ausschlie\u00dflich Sie selbst verpflichtet. Auch wenn Sie als erwerbsf\u00e4higer Hilfebed\u00fcrftiger arbeitsunf\u00e4hig erkranken und wenn Sie wieder arbeitsf\u00e4hig sind, Sie Mutterschaftsgeld oder \u00e4hnliche Leistungen beantragen oder erhalten, Sie Renten aller Art, insbesondere Rente wegen verminderter Erwerbsf\u00e4higkeit beantragen oder erhalten, oder sich Ihre Anschrift \u00e4ndert \u2013 bitte teilen Sie dies umgehend mit.<\/p>\n<p>Auch melden m\u00fcssen Sie sich, wenn Sie heiraten, eine ehe\u00e4hnliche Gemeinschaft oder eine (Lebens-)Partnerschaft eingehen oder sich von Ihrem Partner trennen, sich Ihr Einkommen oder Ihr Verm\u00f6gen beziehungsweise das Einkommen oder Verm\u00f6gen Ihres Ehegatten, Partners oder Lebenspartners und der Angeh\u00f6rigen in der Bedarfsgemeinschaft \u00e4ndert, Ihnen oder Ihrem Ehegatten, Partner oder Lebenspartner Ertr\u00e4ge aus Verm\u00f6gen gutgeschrieben werden (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) oder Steuererstattungen zuflie\u00dfen.<\/p>\n<p>Beachten Sie bitte auch, dass im Falle eines Vertragsabschlusses \u00fcber eine neue Unterkunft die Zusicherung des zust\u00e4ndigen Jobcenters zu der H\u00f6he der Aufwendungen der neuen Unterkunft zuvor beim Jobcenter einzuholen ist.<\/p>\n<p>Bitte teilen Sie \u00c4nderungen umgehend mit und achten Sie auf die Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Die Beachtung dieser Mitwirkungspflichten liegt besonders auch in Ihrem Interesse. Sollten Sie unvollst\u00e4ndige beziehungsweise falsche Angaben machen oder \u00c4nderungen nicht beziehungsweise nicht unverz\u00fcglich mitteilen, m\u00fcssen Sie gegebenenfalls nicht nur zu Unrecht erhaltene Leistungen zur\u00fcckerstatten, sondern Sie erf\u00fcllen gegebenenfalls einen Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand. Die gleichen Verpflichtungen gelten auch f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen der Bedarfsgemeinschaft beziehungsweise den gesetzlichen Vertreter. Die Anzeigepflicht f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen der Bedarfsgemeinschaft kann auch vom Vertreter der Bedarfsgemeinschaft wahrgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>Ortsabwesenheit:<\/strong> Leistungsbezieher, die B\u00fcrgergeld beim Jobcenter beziehen, sollten vor Antritt der Reise oder einer Ortsabwesenheit unbedingt mit ihrem Arbeitsvermittler sprechen und diese genehmigen lassen.<\/p>\n<p>Das Gesetz verpflichtet Bezieher von B\u00fcrgergeld dazu, dieses mit dem Jobcenter abzustimmen, ob und wann sie Urlaub machen und Ortsabwesenheiten in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Eine Genehmigung ist nur m\u00f6glich, wenn in dieser Zeit eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung aller Voraussicht nach nicht m\u00f6glich ist. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, sind die Leistungen zu Unrecht bezogen und werden zur\u00fcckgefordert oder die Zahlung wird eingestellt, wenn w\u00e4hrend dieser Zeit einer Einladung nicht nachgekommen wurde. Mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu geh\u00f6rt auch, dass Ortsabwesenheit genehmigt werden muss. F\u00fcr insgesamt 21 Kalendertage im Jahr kann das Jobcenter das B\u00fcrgergeld weiterzahlen. Wer weitere drei Wochen nicht erreichbar ist, erh\u00e4lt f\u00fcr diese Zeit kein Geld mehr. Ein neuer Antrag auf Arbeitslosengeld ist in diesem Fall nach der Reise nicht erforderlich. Der Zeitraum von drei Wochen mit Geld und drei Wochen ohne kann innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden. Wer von vornherein l\u00e4nger als sechs Wochen zusammenh\u00e4ngend verreist, kann f\u00fcr den gesamten Zeitraum kein Geld erhalten.<\/p>\n<p><strong>P-Konto:<\/strong> P-Konto ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr \u201ePf\u00e4ndungsschutzkonto\u201c. Es handelt sich um ein normales Girokonto, bei dem durch eine besondere Vereinbarung der Kundin und Kunden mit seiner Bank ein im Gesetz n\u00e4her festgelegter Pf\u00e4ndungsschutz f\u00fcr Kontoguthaben besteht.<\/p>\n<p><strong>Pf\u00e4ndung:<\/strong>\u00a0Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind in der Regel unpf\u00e4ndbar und k\u00f6nnen deshalb auch nicht \u00fcbertragen oder verpf\u00e4ndet werden. Wird die Ihnen zustehende Leistung auf ein Konto bei Ihrem Geldinstitut \u00fcberwiesen, so kann der Zahlungsbetrag erst nach sieben Kalendertagen nach der Gutschrift gepf\u00e4ndet oder mit einer Forderung Ihres Geldinstituts verrechnet werden. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihnen das Geldinstitut die Leistung auszahlen.<\/p>\n<p><a title=\"Leistungen zum Lebensunterhalt\" href=\"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/arbeitsuchende\/geldleistungen\/leistungen-zum-lebensunterhalt\/\">Regelbedarf<\/a><\/p>\n<p><strong>Sanktionen:<\/strong> Neben dem Grundsatz des F\u00f6rderns steht gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns. Sie sind daher verpflichtet, konkrete Schritte zur Behebung Ihrer Hilfebed\u00fcrftigkeit zu unternehmen. So m\u00fcssen Sie sich um die Beendigung Ihrer Erwerbslosigkeit bem\u00fchen und aktiv an allen Ma\u00dfnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterst\u00fctzen. Kommen Sie diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, hat dies weitreichende Sanktionen in Form von K\u00fcrzungen oder sogar des Wegfalls der Leistungen zur Folge. Dies gilt auch im Falle weiterer Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel dem Abbruch einer zumutbaren Eingliederungsma\u00dfnahme oder Vers\u00e4umnissen bei einer Meldeaufforderung.<\/p>\n<p><strong>Umzug:<\/strong>\u00a0Bei einem Umzug k\u00f6nnen die Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und die Mietkaution gew\u00e4hrt werden. Dazu m\u00fcssen Sie vor Mietvertragsabschluss die Zusicherung des Jobcenters einholen. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten f\u00fcr die neue Unterkunft angemessen sind.<\/p>\n<p><a title=\"Kosten der Unterkunft und Heizung\" href=\"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/arbeitsuchende\/geldleistungen\/kosten-der-unterkunft-und-heizung\/\">Unterkunft und Heizung<\/a><\/p>\n<p><strong>Verm\u00f6gen:\u00a0<\/strong>Verm\u00f6gen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren G\u00fcter einer Person \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob das Verm\u00f6gen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu geh\u00f6ren Bargeld, (Spar-) Guthaben wie zum Beispiel Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondsanteile ebenso wie Forderungen, bewegliches Verm\u00f6gen, Haus und Grundeigentum sowie sonstige dingliche Rechte an Grundst\u00fccken. Zu ber\u00fccksichtigen ist grunds\u00e4tzlich Ihr eigenes verwertbares Verm\u00f6gen und das Verm\u00f6gen der mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angeh\u00f6rigen.<\/p>\n<p>Verwertbar ist Verm\u00f6gen, wenn es f\u00fcr den Lebensunterhalt verwendet oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung f\u00fcr den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Nicht verwertbar sind Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, \u00fcber die der Inhaber nicht frei verf\u00fcgen darf \u2013 zum Beispiel weil der Verm\u00f6gensgegenstand verpf\u00e4ndet ist.<\/p>\n<p><strong>Weiterbewilligungsantrag:<\/strong>\u00a0Leistungen nach dem\u00a0SGB\u00a0II werden in der Regel f\u00fcr\u00a012 Monate bewilligt. Bei fortbestehender Hilfebed\u00fcrftigkeit \u00fcber diesen Zeitraum hinaus, wird ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich, der fr\u00fchestens ab dem Datum der Antragstellung bewilligt werden kann. Dieser Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen etwa 4 Wochen vor dem Ende des laufenden Bewilligungsabschnitts zugesendet. Sollten Sie bis dahin per Post kein Beendigungsschreiben mit neuem Weiterbewilligungsantrag erhalten haben, sorgen Sie bitte eigenst\u00e4ndig f\u00fcr die Beschaffung des Antragsformulars zur Weiterbewilligung. Der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums ausgef\u00fcllt im zust\u00e4ndigen Standort abgegeben werden bzw. eingegangen sein.<\/p>\n<p>Bei versp\u00e4teter Antragsabgabe (nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) erhalten Sie f\u00fcr die Zwischenzeit keine Leistungen. Geben Sie daher Ihre Weiterbewilligungsantr\u00e4ge m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig ab!<\/p>\n<p><strong>Widerspruch:<\/strong>\u00a0Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihres Jobcenters nicht einverstanden sein, k\u00f6nnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss beim Jobcenter schriftlich eingelegt oder dort pers\u00f6nlich zur Niederschrift erkl\u00e4rt werden. Er bewirkt, dass die Entscheidung nochmals \u00fcberpr\u00fcft wird.<\/p>\n<p>Kann Ihrem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage erheben k\u00f6nnen. Bei welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form die Klage einzureichen ist, k\u00f6nnen Sie der mit dem Widerspruchsbescheid erteilten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Im Falle einer Klage muss Ihr Jobcenter dem Sozialgericht generell die vollst\u00e4ndigen Leistungsunterlagen \u00fcbersenden. \u00c4rztliche und psychologische Gutachten in diesen Leistungsunterlagen werden von der \u00dcbersendung nur dann ausgenommen, wenn Sie der \u00dcbermittlung ausdr\u00fccklich widersprochen haben. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.<\/p>\n<p><strong>Zumutbarkeit:<\/strong> Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende beziehen, sind Sie zugleich verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie in der Lage sind. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn die Aus\u00fcbung einer Arbeit die Erziehung eines unter dreij\u00e4hrigen Kindes gef\u00e4hrden w\u00fcrde, nicht mit der Pflege eines Angeh\u00f6rigen vereinbar ist, die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder ein sonstiger wichtiger Grund entgegen steht. Eine Entlohnung unter Tarif oder unter dem orts\u00fcblichen Entgelt ist nicht unzumutbar, solange die Entlohnung nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verst\u00f6\u00dft. Neben diesen Ausnahmen gilt: Ihre pers\u00f6nlichen Interessen m\u00fcssen gegen\u00fcber den Interessen der Allgemeinheit zur\u00fcckstehen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/section>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-bu2l8-d961c1b0d8287d3bd347f1edc983286e\">\n.flex_column.av-bu2l8-d961c1b0d8287d3bd347f1edc983286e{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-bu2l8-d961c1b0d8287d3bd347f1edc983286e av_one_full  avia-builder-el-4  el_after_av_textblock  avia-builder-el-last  first flex_column_div av-zero-column-padding  column-top-margin'     ><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":2361,"menu_order":5,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4054","page","type-page","status-publish","hentry"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-09-28 14:20:20","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"translation_priority","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4054","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4054"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4054\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":57492,"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4054\/revisions\/57492"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2361"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.jobcenter-sbk.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4054"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}