In der Leistungsstatistik nach dem SGB II (Grundsicherungsstatistik) berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Anzahl der hilfebedürftigen Personen und deren Leistungen nach dem SGB II..
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem eLb (weitere Definitionen siehe Glossar der Grundsicherung), wobei die dazugehörige Wohngemeinschaft noch weitere Personen außerhalb des SGB II umfassen kann. Bedarfsgemeinschaften, Personen im SGB II sowie eLb und nEf bilden die vier statistischen Eckwerte der Grundsicherung. Je nach Zusammensetzung ergeben sich unterschiedliche Bedarfshöhen. Ausgehend von den Bedarfshöhen berechnen sich je nach Einkommensverhältnissen und eventuellen Sanktionen die Leistungshöhen.
Als Aufstocker werden die Parallelbezieher von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld bezeichnet. Für Personen, die aufstockend Bürgergeld beziehen, ist die Agentur für Arbeit für die Vermittlung in Arbeit zuständig. Durch das Jobcenter erfolgt die aufstockende Gewährung von Bürgergeld.
Oft werden die erwerbstätigen Bürgergeld-Leistungsberechtigten, die ergänzend zu Ihrem Arbeitslohn Bürgergeld beziehen, falsch als Aufstocker bezeichnet.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.