Die Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) müssen beantragt werden. Sie sind immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigt.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen werden Leistungen zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt. Weiterhin können auf Antrag Leistungen zur Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Der erste Antrag
Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Persönliche Vorsprachen sind derzeit nur durch Einladung oder Terminvereinbarung möglich. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie telefonisch oder online einen Termin buchen (Link).
Sie erreichen das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis weiterhin unter der Service-Rufnummer 07721 – 209-777
Der Weiterbewilligungsantrag
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes – in der Regel 12 Monate – müssen die Leistungen wieder beantragt werden. Der Weiterbewilligungsantrag wird in der Regel vor Ablauf dieses Zeitraumes automatisch zugesandt.
Wichtige Hinweise
Bei verspäteter Antragsabgabe (nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) erhalten Sie für die Zwischenzeit keine Leistungen.
Geben Sie daher Ihre Weiterbewilligungsanträge möglichst frühzeitig ab!
Den Weiterbewilligungsantrag finden Sie hier.