Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II müssen beantragt werden. Sie sind immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigt.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen werden Leistungen zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt. Weiterhin können auf Antrag Leistungen zur Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Der erste Antrag
Wer noch keine Leistungen nach dem SGB II bezogen hat, spricht bei unserer Eingangszone vor. Sie ist die erste Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Nach eingehender Beratung werden die Antragsformulare mit Informationen ausgehändigt.
Dafür werden ein gültiger Ausweis oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis benötigt.
Mit den Antragsunterlagen wird Ihnen ein Termin zur Antragsabgabe in unserer Leistungsabteilung ausgehändigt. Liegen alle Antragsunterlagen vollständig zu Ihrem Termin vor, so werden diese eingehend persönlich mit Ihnen besprochen. Hierbei können Sie aufgetretene Fragen klären.
Liegen alle Informationen vor, so kann schriftlich über Ihren Antrag entschieden werden.
Der Weiterbewilligungsantrag
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes – in der Regel 12 Monate – müssen die Leistungen wieder beantragt werden. Der Weiterbewilligungsantrag wird in der Regel vor Ablauf dieses Zeitraumes automatisch zugesandt.
Wichtige Hinweise
Bei verspäteter Antragsabgabe (nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) erhalten Sie für die Zwischenzeit keine Leistungen.
Geben Sie daher Ihre Weiterbewilligungsanträge möglichst frühzeitig ab!
Den Weiterbewilligungsantrag finden Sie hier.