Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Zu den tatsächlichen Aufwendungen gehören:
- die Kaltmiete
- die Betriebskosten
- Kosten für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung
- Sonstige Kosten (z.B. Kosten für Möblierung, Kabelanschluss, etc.)
Überschreitung der Miethöchstsätze:
Sollte Ihre aktuelle Wohnung über den Miethöchstsätzen des Landkreises liegen, können zunächst die tatsächlichen Kosten für längstens 6 Monate übernommen werden.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, die Kosten der Unterkunft und Heizung zu senken (z.B. durch einen Wohnungswechsel). Sobald die 6 Monate abgelaufen sind, werden die Kosten der Unterkunft und Heizung auf die angemessenen Höchstsätze begrenzt.
Für die Beantragung benötigen Sie eine Mietbescheinigung von Ihrem Vermieter: