Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten? Wir können Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützen.
Fördermöglichkeiten und Höhe:
Beispiel 1: Bewerber war mindestens 2 Jahre arbeitslos
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
Beispiel 2: Bewerber bezog mehrere Jahre lang Grundsicherungsgeld
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mehrere Jahre lang Grundsicherungsgeld erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, sind folgende Förderleistungen möglich:
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, sprechen Sie gerne unsere Betriebsakquisiteure an.