Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine Behörde im Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig ist.
Aufgabe des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis ist es, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „Fördern und Fordern“ den betroffenen Menschen die Aussicht und Chance zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Das Jobcenter wird als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis (kommunaler Träger) geführt.
Die Steuerung der Arbeit des Jobcenters und seine Einbindung in die lokalpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen des Schwarzwald-Baar-Kreises erfolgt über die Gremien der Trägerversammlung und des örtlichen Beirats. Die Verantwortung für die operative Umsetzung trägt der Geschäftsführer des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis.
Der interne Aufbau des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis orientiert sich am aktiven und passiven Leistungsrecht.
Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (aktive Leistungen) sind die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sowie die Fallmanagerinnen und Fallmanager zuständig. Die Gewährung von Geldleistungen (passive Leistungen) erfolgt durch die Beschäftigten des Leistungsbereichs.
Die funktionelle Zuständigkeit der Beschäftigten im aktiven Leistungsrecht ist nach Alter und Wohnort und im passiven Leistungsrecht nach Raumschaften (Gemeinden) geregelt.