Mit einem betrieblichen Praktikum, der sogenannten „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“, gewähren Sie nicht nur potentiellen Mitarbeiter/-innen einen Einblick über die Anforderungen und Tätigkeiten einer Beschäftigung in Ihrem Betrieb. Sie haben im Rahmen der Eignungsprüfung die Möglichkeit, Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abzuklären sowie gezielt Kenntnisse zu vermitteln.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Die Kontaktaufnahme zum Jobcenters ist immer vor Beginn des Praktikums notwendig. Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns dann bitte eine kurze E-Mail.