Für alle Neuanträge auf Bürgergeld beim Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, die ab dem 02.01.2023 gestellt wurden, kann jetzt der Bearbeitungsstand getrackt werden.
Durch Einführung der elektronischen Krankmeldung zum 01.01.2023, wird die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform unnötig.
JOBS FOR FUTURE Messe vom 02. März 2023 bis 04. März 2023
Woche der Ausbildung vom 13. März 2023 bis 17. März 2023
Ab dem 01.01.2023 wird das Bürgergeld für die Grundsicherung eingeführt..
Die Einführung des Bürgergeldes ist eine sehr umfangreiche Reform…
Ab dem 01.01.2023 wird das Bürgergeld für die Grundsicherung voraussichtlich eingeführt. Anspruch auf das Bürgergeld hat jeder, der bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte.
Kundinnen und Kunden haben ab sofort die Möglichkeit den Antrag auf ALG II online auszufüllen, ihre Angaben zwischenzuspeichern und anschließend zeit- und ortsunabhängig digital und papierlos an das Jobcenter zu übermitteln.
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Bis zum 31. Mai 2022 galt für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine die Gesetzesgrundlage nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nachfolgend wird die Betreuung von den zuständigen Jobcentern übernommen.
Kundinnen und Kunden haben jetzt die Möglichkeit sich über die Leistungen des Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zu informieren, online einen Termin zu buchen und Unterlagen schnell und einfach hochzuladen.