Hinweis:
Durch Einführung der elektronischen Krankmeldung zum 01.01.2023, wird die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform unnötig. Die Krankmeldung an den Arbeitgeber erfolgt über die Krankenkasse.
Bürgergeldbezieher müssen jedoch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform im Jobcenter einreichen.
Das Jobcenter wird nicht als Arbeitgeber gesehen.