Berufliche Qualifizierung

Sie möchten einen Berufsabschluss nachholen? Sie möchten Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern oder an neue technische Entwicklungen anpassen?

Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis bietet Ihnen die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung an. Grundsätzlich ist vorab in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer/Ihrem Arbeitsvermittler/in zu klären, welcher Kurs für Sie der Richtige ist und welche Kosten wir übernehmen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Leistungen besteht hierbei nicht.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, kann Ihnen Ihr Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellen. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert.

Sie können nähere Informationen zu einer Weiterbildung über das KURSNET finden.

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie im IQ-Netzwerk Baden und Württemberg

Wer kann gefördert werden?

ArbeitnehmerInnen, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist.

Notwendig ist eine Weiterbildung, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • Sie unterstützt Arbeitslose sich beruflich einzugliedern

  • Sie wendet eine drohende Arbeitslosigkeit ab

  • Sie baut Qualifizierungsdefizite ab

Zusätzlich sind weitere Aspekte zu beachten:

  • Es sollte eine entsprechende Eignung für die Weiterbildung und den dazugehörigen Zielberuf vorliegen

  • Die Beschäftigungschancen müssen sich durch die Weiterbildung wesentlich erhöhen, d.h. es gibt ausreichende Stellenangebote im Zielberuf

  • Vor Beginn der Weiterbildung muss eine Beratung durch Ihre/n Arbeitsvermittler/In stattfinden

Was kann gefördert werden?

Während der Weiterbildung können Weiterbildungskosten übernommen werden, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen:

  • Lehrgangskosten und ggf. Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung

  • Fahrkosten

  • Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung

  • Kosten für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern

Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erhalten Sie weiterhin Ihr Bürgergeld.

Welche Voraussetzungen müssen die Weiterbildung und der Träger erfüllen?

Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung von einer fachkundigen Stelle nach AZAV zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt diese Zulassung durch eine fachkundige Stelle.