Die Umwandlungsprämie soll Unternehmen unterstützen, die einen Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln. Dabei kann ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.
Damit Sie die Umwandlungsprämie nutzen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Sie beschäftigen zurzeit in Ihrem Unternehmen eine/n Arbeitslosengeld2 -Bezieher/in in einer geringfügigen Beschäftigung,
die Beschäftigung besteht seit mindestens einem Monat
Sie schließen mit dem/der Arbeitnehmer/in einen Arbeitsvertrag für mindestens 1 Jahr in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Dabei beträgt der Zuschuss bei einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Std. pro Woche 2.500 Euro und bei einer Vollzeitbeschäftigung 5.000 Euro. Der Zuschuss kann für denselben Arbeitnehmer innerhalb von 2 Jahren nur einmal gewährt werden.
Wir freuen uns darauf Sie dazu beraten zu können!
Sie erreichen uns per E-Mail: JC-SBK.BAK@jobcenter-ge.de