Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung bzw. ein entsprechendes Darlehen.
Als einmalige Leistung kann beantragt werden:
- die darlehensweise Übernahme rückständiger Miet-, Strom- und Gaskosten
- die darlehensweise Übernahme von Mietschulden
- die Gewährung einer Umzugskostenbeihilfe
- die Gewährung einer Beihilfe für Erstausstattung einer Wohnung
- die Gewährung einer Beihilfe anlässlich Schwangerschaft und Baby-Erstlingsausstattung
- eine einmalige Brennstoffbeihilfe
Leistungen für die Bedarfe werden gesondert auf Antrag erbracht.
Wichtige Adressen und Informationen, wo Sie günstig Möbel, Kleidung und Hausrat erhalten, finden Sie in folgendem Flyer: