Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Zu den tatsächlichen Aufwendungen gehören:
Überschreitung der Miethöchstsätze:
Für die Beantragung benötigen Sie eine Mietbescheinigung von Ihrem Vermieter:

