Durch Einführung der elektronischen Krankmeldung zum 01.01.2023, wird die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform unnötig. Bürgergeldbezieher müssen jedoch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform im Jobcenter einreichen.