Durch Einführung der elektronischen Krankmeldung zum 01.01.2023, wird die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform unnötig.
Durch Einführung der elektronischen Krankmeldung zum 01.01.2023, wird die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform unnötig.