Mit der Aufnahme der Gebärdensprache in das Sozialgesetzbuch IX (2001) und das Behindertengleichstellungsgesetz (2002) erfolgte die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache. Gleichzeitig wurde den betroffenen Menschen ein Anspruch auf die Verwendung der Gebärdensprache zugesprochen.
Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis trägt diesem Anspruch Rechnung, indem es über die Möglichkeiten der Videotelefonie oder die Inanspruchnahme eines Gebärdensprachdolmetschers informiert.