Das Schlichtungsverfahren gemäß § 15a SGB II
Falls Sie beim Abschluss oder bei der Verlängerung Ihres Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen oder Meinungsverschiedenheiten haben, aufgrund derer der Kooperationsplan nicht zustande kommt, besteht für Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren gemäß § 15a SGB II einzuleiten.
Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags für die Erstellung oder Fortschreibung eines gemeinsamen Kooperationsplans auf Augenhöhe.
Anlässe für das Schlichtungsverfahren können insbesondere sein:
- unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich des Eingliederungsziels
- unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich der Art und des Umfangs von Eigenbemühungen
- unterschiedliche Vorstellungen betreffend die Leistungen zur Eingliederung
Das Schlichtungsverfahren können Sie entweder über das E-Mail-Postfach:
JC-SBK.Schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de
oder postalisch über die Adresse:
Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
Schlichtungsstelle 333
Lantwattenstraße 2
78050 Villingen-Schwenningen
einleiten.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/kooperationsplan