Mit einem betrieblichen Praktikum, der sogenannten „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“, gewähren Sie nicht nur potentiellen Mitarbeiter/-innen einen Einblick über die Anforderungen und Tätigkeiten einer Beschäftigung in Ihrem Betrieb. Sie haben im Rahmen der Eignungsprüfung die Möglichkeit, Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abzuklären sowie gezielt Kenntnisse zu vermitteln.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Das Praktikum darf in der Regel höchstens vier bis sechs Wochen dauern.
- Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft erfolgt durch Sie als Arbeitgeber.
- Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt an den potentiellen Mitarbeiter/in durch das Jobcenter weitergezahlt.
- Die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort, für Arbeitskleidung und gegebenenfalls Kinderbetreuung können in angemessenem Umfang durch das Jobcenter übernommen werden.
- Die Kontaktaufnahme zum Jobcenters ist immer vor Beginn des Praktikums notwendig. Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns dann bitte eine kurze E-Mail.
- Sie erreichen uns per E-Mail: JC-SBK.BAK@jobcenter-ge.de