Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten? Wir können Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützen.
Fördermöglichkeiten und Höhe:
Beispiel 1: Bewerber war mindestens 2 Jahre arbeitslos
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre (75 % im ersten und 50% im zweiten Jahr des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts)
Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching), durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Übernahme der Kosten für Weiterbildung während der Beschäftigung. Die Kosten dafür übernehmen wir ganz oder teilweise.
Die gesetzliche Grundlage dieser Fördermöglichkeit ist das Teilhabechancengesetz § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Es regelt Art und Umfang der Förderleistungen.
Beispiel 2: Bewerber bezog mehrere Jahre lang Arbeitslosengeld II
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mehrere Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, sind folgende Förderleistungen möglich:
Lohnkostenzuschuss für bis zu 5 Jahre (In den ersten beiden Jahren zu 100%. In den folgenden 3 Jahren reduziert sich die Förderung um jeweils 10%-Punkte)
Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching), durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Erstattung der Kosten für Weiterbildung während der Beschäftigung in Höhe von bis zu 3.000 Euro.
Die gesetzliche Grundlage dieser Fördermöglichkeit ist das Teilhabechancengesetz § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Es regelt Art und Umfang der Förderleistungen.
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, sprechen Sie gerne unsere Betriebsakquisiteure an.