Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten? Wir können Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützen.
Fördermöglichkeiten und Höhe:
Beispiel 1: Bewerber war mindestens 2 Jahre arbeitslos
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
Beispiel 2: Bewerber bezog mehrere Jahre lang Arbeitslosengeld II
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mehrere Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, sind folgende Förderleistungen möglich:
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, sprechen Sie gerne unsere Betriebsakquisiteure an.

